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Der Energiecharta-Vertrag (ECT)

Der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) ist ein multilateraler Vertrag, der 1994 in Kraft trat und darauf abzielt, die Zusammenarbeit im Energiesektor zwischen den Unterzeichnerstaaten zu fördern. Er schafft einen Rahmen für Investitionen, Handel, Transit und die Beilegung von Streitigkeiten im Energiebereich.

Kernpunkte des ECT:

  • Investitionsschutz: Er gewährt ausländischen Investoren im Energiesektor in den Vertragsstaaten Schutz vor unfairen oder diskriminierenden Maßnahmen und ermöglicht ihnen, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen (Investor-Staat-Streitbeilegung, ISDS).
  • Handel: Der Vertrag zielt darauf ab, offene und diskriminierungsfreie Energiemärkte zu schaffen und folgt dabei den Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und der Welthandelsorganisation (WTO) im Energiebereich.
  • Transit: Er gewährleistet den freien Transit von Energieressourcen durch die Vertragsstaaten.
  • Streitbeilegung: Neben der ISDS sieht der Vertrag Mechanismen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten vor.
  • Energieeffizienz und Umweltschutz: Der ECT beinhaltet auch Bestimmungen zur Förderung der Energieeffizienz und zur Minimierung der Umweltauswirkungen der Energieproduktion und des Energieverbrauchs.